Preisliste
Vollstationäre Pflege
Stand: 01.11.2022
Legende:
PV = Pflegeversicherung
P = Pflegekosten
U = Unterkunft
V = Verpflegung
I = Investitionskosten (Abschreibungen, Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, Instandhaltung, Pacht)
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt für den Zeitraum der KZP die Pflegekosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.774,- € und bei der VHP von 1.612,- €.
Durch Einreichung der Heimkostenrechnung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, kann nach § 45b SGB XI ggf. ein Entlastungsbetrag erstattet werden.
Ohne Einstufung und bei PG 1 besteht kein Anspruch auf KZP / VHP.
Stand: 01.11.2022
Legende:
PG = Pflegegrade
KZP = Kurzzeitpflege
P = Pflegekosten
VHP = Verhinderungspflege
U = Unterkunft
PV = Pflegeversicherung
V = Verpflegung
I = Investitionskosten (Abschreibungen, Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, Instandhaltung, Pacht)
Hinweis Budget Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege:
Sofern Sie einen Pflegegrad 2 oder höher besitzen, haben Sie das Anrecht auf eine jährliche Pflegezuzahlung von pauschal 1.774,- € auf Ihre Kurzzeitpflege. Diese kann auch in Teilstücken abgerufen werden (Praxisbeispiel) für Pflegegrad 2: 1 x 24 Tage-KZP und 1 x 8 Tage - KZP). Gegebenenfalls kann die Kurzzeitpflege um den reduzierten Betrag von 1.612,- € der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
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